Regionalplanung Mittelhessen RP Giessen
Das Regierungspräsidium Gießen führt als obere Planungsbehörde die Regionalplanung für den Bereich Mittelhessen federführend durch. Aufgabe der Regionalplanung ist es, aus dem technischen Potenzial ein planerisch abgesichertes Umsetzungspotenzial zu entwickeln, für raumbedeutsame Formen der erneuerbaren Energien Standortsicherung und - vorsorge zu betreiben, eine Abwägung mit anderen Raumnutzungsansprüchen vorzunehmen und einseitige Belastungen der Region zu vermeiden. In dem Zusammenhang hat das Regierungspräsidium der Regionalversammlung Mittelhessen im Frühjahr 2013 den Teilregionalplan Energie Mittelhessen zur Anhörung und Offenlegung vorgelegt. In dem Teilregionalplan Mittelhessen sind alle für Windkraftanlagen bedeutsame Flächen herausgearbeitet, kartografiert und deren Konfliktpotenzial beschrieben worden. Die vom Regierungspräsidium definierten Eignungskriterien für Windkraftvorrangflächen (Drucksache VIII / 45a 06.11.2013) sind nachfolgend gelistet:
- • Mittlere Windgeschwindigkeit in 140m Höhe ≥ Klasse 6,25m/sec.
- • 200 bis 500 m Abstandszone an überörtlicher Straße oder Bahnlinie.
- • 100 bis 500 m Abstandszone an Energiefreileitung einschl. Umspannanlage.
- • Messtischblatt-Quadrant mit geringem und mittlerem Konfliktpotenzial für Fledermäse oder Angaben zum Konfliktpotenzial.
- • Messtischblatt-Quadrant mit geringem und mittlerem Konfliktpotenzial für Vögel.
- • 300 bis 500 m Abstandszone um Vorranggebiet Industrie und Gewerbe (Bestand, Planung).
- • 500 m Abstandszone um Sende-, Funkmast oder Fernmeldeturm.
- • 500 m Abstandszone an überörtlicher Straße oder Bahnlinie.
- • 200 bis 500 m Abstandszone um Abfallentsorgungsanlage oder Kläranlage.
- • 1000 m Abstandszone um vorhandene WEA bzw. Windfarm (Einzelfallprüfung!).
- • Konversionsfläche - (Fläche, deren ökologischer Wert infolge der ursprünglichen wirtschaftlichen oder militärischen Nutzung schwerwiegend beeinträchtigt ist).
Die für unsere Region relevanten Flächen gibt nachfolgender Detailausschnitt der Karte - Entwurf Teilregionalplan Energie Mittelhessen- wieder. Die gekennzeichnete Vorrangfläche 2221 (Philippstein /Altenkirchen) war zu diesem Zeitpunkt auch Grundlage der Beschlussvorlage des Regierungspräsidiums Gießen an die Regionalversammlung Mittelhessen.
Das Detailblatt zur Vorrangfläche 2221 ist in folgender PDF-Datei verfügbar und nennt wichtige Restriktionen und Eignungen. Die Fläche sollte als Vorrangfläche nicht ausgewiesen werden. Der Regionalplan Windenergie ist im Frühjahr 2013 letzendlich nicht in Kraft getreten, weil über 3000 Eingaben zur ersten Offenlegungsphase eingereicht wurden. Ein Jahr zuvor hatte die Stadt Alsfeld mit ihrer Normenkontrollklage vor dem hessischen Verwaltungsgerichtshof Recht bekommen (Windkraft-Regelung für Mittelhessen gekippt) und damit den Regionalplan 2010 ausser Kraft gesetzt. Damit gibt es bis dato keinen gültigen Teilregionalplan Energie Mittelhessen. Dieser Missstand hat nun der private Investor Jost ausgenutzt, um mit einem Abweichungsantrag Zugriff auf die schon zur Ablehnung vorgesehenen Fläche 2221 zu bekommen. Das Stadtparlament hat ohne vorherige Beteiligung der Öffentlichkeit in ihrer Sitzung vom 19.03.2013 der Nutzung dieser Fläche für Windkraft zugestimmt. Diese Entscheidung fiel ohne vorherige Bürgerbeteiligung und entgegen der Beschlußempfehlung des Regierungspräsidiums.